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Freiheit der Wahl

Freiheit der Wahl Logo #42343Wahlrechtsgrundsatz gem. Art. 38 I 1 GG und besonderes Freiheits- Freiheit der Wahl recht. Er verlangt, dass kein öffentlicher oder privater Zwang bzw. keine Beeinflussung auf den Inhalt der Wahlentscheidung ausgeübt werden darf.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Freiheit der Wahl Logo #42834Frei wird eine Wahl genannt, wenn kein Zwang, Druck oder andere rechtswidrigen Einflüsse auf den Wähler einwirken können. Der von den Parteien durchgeführte Wahlkampf stellt keine solche Einflussnahme dar (BVerfGE 15, 165). Trotzdem gilt in und in einem gewissen Umkreis um die Wahllokale ein absolutes Verbot von Wahlwerbung.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/freiewahl.php
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